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Nautische Infos für Kroatien
Wichtige Telefonnummern:
981 Allgemeine Informationen
988 Informationen über lokale und Fern-Rufnummern
902 International Phone Directory
112 Für Notfälle
9155 National Rescue Co-ordonation Zentrum am Meer
060 520 520 060 520 520 Wettervorhersage und Verkehrsstand
01 4640 800 Kroatischer Autoclub
+385 1 987 Pannenhilfe
062 999 999 kroatische Engel (Touristen Informationen in Kroatisch, Englisch, Deutsch und Italienisch)
Seegrenzübergangsstelle:
Permannt Seegrenzübergangsstelle:
Umag, Porec, Rovinj, Pula, Rasa, Rijeka, Mali Losinj, Senj, Zadar, Sibenik, Split, Ploce, Metkovic, Korcula, Dubrovnik, Vela Luka, Ubli (Lastovo)
Saisonale maritime Grenzübergängen / Von April bis Oktober
ACI Marina Umag, Novigrad (Istrien), Sali, Bozava, Primosten, Hvar, Stari Grad (Hvar), Vis, Komiza, Cavtat
www.mmtpr.hr offizielle Website des kroatischen Ministeriums für Meer und Tourismus
Ohne gültige Skipperlizenz ausgestellt von Regierung oder Ministerien sowie ohne gültiger maritimer VHF Lizenz ist ein legales Segeln im Küstenmeer Kroatiens nicht möglich.
Bootslizenzen, ausgestellt von Segelclubs, Segelschulen oder Vereinen werden nicht annerkannt.
Prüfen Sie die aktualisierte amtliche Liste der anerkannten Zertifikate für das Segeln in Kroatien ausgestellt vom Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur-Kroatien.
http://www.mmpi.hr/UserDocsImages/TABLICA% 20ENGLISHMoU% 2010_09.pdf
Gemäss Charterpraxis müssen alle Boote eine Kasko-Versicherung und eine Haftpflicht-Versicherung zu Drittpersonen haben. Alle Schiffe sollten die erforderlichen Ausrüstung für die sichere Fahrt haben wie auch über vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung nach Bootsgröße und maximaler Personen-Belegung verfügen.
Wenn die Ausrüstungsliste der Boote nicht vollständig ist, bitten wir Sie nach einer detaillierten zu fragen.
Der Charterer:
- muss über nautische und navigatorische Qualifikationen verfügen um das Schiff zu chartern (andernfalls muss er einen Skipper nach der aktuellen Preisliste des Vercharterers akzeptieren)
- muss alle erforderlichen Genehmigungen für den Betrieb des Schiffes haben,
- darf das Schiff nicht an Dritte übergeben,
- darf das Schiff nicht zu kommerziellen Zwecken nutzen
- muss an Bord die Personenanzahl wie in der Crewliste angegeben haben
- sichert die gemeinsame Verantwortung für alle Besatzungsmitglieder,
- muss die Crew-Liste mit der Bescheinigung der Aufenthaltsanmeldung zusammen mit der Schiff-Dokumentation für die gesamte Charterdauer bei sich haben.
- Informiert die Firma über eventuelle Veränderungen bezüglich der Anzahl der Besatzungsmitglieder oder Fahrgäste,
- muss die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes beachten,
- Nicht an Wettbewerben und Regatten ohne Zustimmung von dern Charterfirma teilnehmen
- die obligatorische Kontrolle über die Segeltörndauer mit Abständen verfolgen
- sollte den Abschleppdienst für die Rettung im Voraus vereinbaren
- verpflichtet sich, alle Sicherheitsvorkehrungen vorzunehmen, um das Schiff in gelieferten Zustand zu halten und das Abschleppen des Schiffes zu vermeiden.
- darf den Hafen nicht verlassen, wenn die vorgesehenen Windstärke stärker als 23 Knoten ist, oder wenn die Hafenbehörden ein Verbot zum Verlassen des Hafens erteilt haben
- soll die Route sorgfältig planen so, daß das Schiff zwei Tage vor Rückgabe etwa 40 NM von der Charterbasis entfernt liegt.
- verpflichten sich, ohne Zustimmung von Charter-Firma nicht in der Nacht zu segeln
- soll den Charterbasis Manager im Falle von schweren Wetterbedingungen (orkanartigen Wind), über den genauen Standort des Schiffes informieren, um unnötige und kostspielige Suche nach dem Schiff zu vermeiden.- - - darf ohne gültige Lizenz nicht fischen oder Unterwasseraktivitäten betreiben
- soll, je nach Wetterlage, eine unnötige Belastung der Masten, Segel und Seile vermeiden.
- kann ohne Zustimmung der Charterfirma keine Haustiere an Bord nehmen.
Um ein Segeltörn ausserhalb der kroatischen Gewässer zu planen, müssen Sie überprüfen, ob das Boot einen Zulassung dafür hat. Bitte informieren Sie sich genauestens über die Reise in andere Länder.
KAUTION
Vor der Übernahme des Schiffes muss der Kunde einen entsprechenden Betrag (Kaution) in der Landeswährung (HRK) in Bar oder per Kreditkarte hinterlegen. Nach Charterende wird dem Charterer die gesamte Kaution zurückgezahlt, es sei denn, es wurden einige Schäden oder ein Verlust der Ausrüstung festgestellt. Andernfalls deckt die Charterfirma die Beträge für die Reparatur oder für den Kauf im entsprechenden Betrag von der Kaution. Sollte ein Skipper von der Charterfirma mitgemietet werden, muss auch in diesem Fall die Kaution hinterlegt werden. In diesem Fall kann die genannte Anzahlung nicht für die Deckung der Kosten verwendet werden, die durch die Fahrlässigkeit des Skippers enstanden sind, sondern nur für den Fall einer schlechten Handhabung des Schiffes oder seiner Ausrüstung.
Übliche Check-in und Check-out Zeiten, wenn Standard Samstag-Samstag Zeiträume sind:
Check-in: Samstag, am Nachmittag ca. 16,00-17,00 h
Check-out: Samstag, morgens ca. 8,00-9,00 h a.m.
Bitte beachten Sie: Das Boot sollte am Freitag, bis 17:00-18:00 h zur Marina zurückkehren, sofern nicht anders angegeben.
Bei Kurzcharterzeitraümen oder Chartertrips ausserhalb der Samstage wird die Charterfirma genaue Zeiten angeben.
Extra Kosten in der Basis (Marina):
Die Zusatzkostem die vor Ort im Base anfallen hängen von einzelnen Charterfirmen ab:
Für alle gelten jedoch folgende obligatorischen Zusatzkosten:
Kurtaxe: 1,00 EUR / Person und Tag
Kaution
Abhängig von einzelnen Charterfirmen können folgende Zusatzkosten anfallen:
Endreinigung, (und / oder) Permit (und / oder) Transitlog, oder in besonderen Fällen gibt es eine Art Charter Pack, welches mehrere Leistungen zu einem Preis enthält.
Meistens sind: Außenbordmotor, Spinnaker, Gennaker etc ein Teil der Zusatzausrüstung, nach Wunsch und werden extra bezahlt.
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